Wissenwertes über Förderprogramme
Fördermittel sind das Mittel der Regierung, um die Digitalisierung in Deutschland schnell und effektiv voranzutreiben. Dafür stellen sowohl die EU, der Bund, das Land oder die Gemeinden als auch Banken verschiedene Förderprogramme, Zuschüsse oder vergünstigte Darlehen zur Verfügung, von denen vorrangig kleine und mittelständischen Unternehmen profitieren sollen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über Möglichkeiten, Anforderungen und Hindernisse zu diesem Thema.
Da sich das Angebot und die damit einhergehenden Förderrichtlinien regelmäßig ändern, informieren Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Förderstelle über die Förderfähigkeit Ihres Digitalisierungsvorhabens.
1. Bundesweite Förderprogramme
Go Digital
Zuschuss: bis zu 16.500€
Schwerpunkt: Beratung und Umsetzung
Förderquote: 50%
Das Förderprogramm richtet sich an kleine oder mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks, die ihre Prozesse digitalisieren wollen.
Mit seinen fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit”, „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung” unterstützt das Förderprogramm go-digital bei der Digitalisierung. go-digital unterstützt nicht nur bei der Optimierung von eigenen Prozessen, der bestmöglichen Verwendung von Daten und der Erschließung neuer Marktanteile, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten geschützt wird.
2. Baden-Württemberg
Digitalisierungsprämie Plus
Investitionsvolumen von 5.000 bis 100.000€
Zuschuss und Darlehensvariante
Schwerpunkt: Umsetzung IT-Sicherheit und Schulung
Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert. Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Digitalisierung unterstützen.
Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig.
Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)
3. Bayern
Digitalbonus. Bayern
Zuschuss: bis zu 10.000€ (Digitalbonus Standard) und für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt 50.000€ (Digitalbonus Plus)
Förderquote 50%
Schwerpunkt: Digitalisierung/Optimierung von Unternehmensprozessen
Digitalbonus Standard
- Die Optimierung von Unternehmensprozessen durch den Einsatz von z.B. ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement- und Warenwirtschaftssystemen ist eine typische Maßnahme des Digitalbonus Standard.
- Auch durchgängige Branchenlösungen (z.B. Handwerkersoftware), Lager- und Logistiklösungen oder CAD-Software sind Maßnahmen, die mit der Standardvariante gefördert werden.
- Ein reiner Lizenzkauf einer auf dem Markt verfügbaren (Branchen-)Software bzw. eine vergleichbare Individualprogrammierung kann per se nicht als besonders innovativ angesehen werden, und fällt somit ebenfalls in den Digitalbonus Standard.
- Plattform- und Portallösungen ohne technische oder innovative Besonderheiten wie z.B. Kunden- und Bewerberportale, Handels- oder Lernplattformen werden ebenfalls mit dem Standard gefördert.
- Softwarelösungen, die in erster Linie Unternehmensprozesse zur Kundengewinnung zum Inhalt haben, können ebenfallls nur mit dem Digitalbonus Standard bezuschusst werden.
- IKT-Hardware, auch wenn diese besonders performant oder hochwertig ist.
Digitalbonus Plus
Bei Digitalbonus Plus
- Anträgen ist eine detaillierte Beschreibung des besonderen Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads notwendig – idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche.
- Zur Beschreibung des besonderen Innovationsgehalts können Sie auf folgende Kriterien eingehen:
- deutlich besserer Digitalisierungsgrad
- hoher messbarer Mehrwert
- echte Transformation (neues andersartiges Geschäftsmodell)
- Bedienung neuer Märkte
- betrete mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland
- Produkt/Dienstleistung erhält durch den IKT-Einsatz völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten
- signifikante Änderung von Prozessen
4. Berlin
DIGITALPRÄMIE BERLIN
Zuschuss: bis zu 17.000€
Förderquote 50%
Schwerpunkt: Umsetzung und Schulung
Um die Digitalisierung der Arbeitswelt voranzubringen, gewährt das Land Berlin unbürokratisch finanzielle Zuwendungen in Form einer Digitalprämie. Die Förderung steht kleinen und mittelständischen Betrieben (KMU) sowie Soloselbstständigen zu, die hauptberuflich in Berlin tätig sind.
Das Ziel der Förderung ist es, Digitalisierungsprozesse voranzubringen. KMU und Soloselbstständige verfügen häufig nicht über die nötigen finanziellen Mittel und Unternehmensstrukturen, um in die digitale Transformation einzusteigen. Mithilfe der Digitalprämie soll es diesen Unternehmen ermöglicht werden, stärker in digitale Technologien zu investieren, die IT-Sicherheit zu verbessern oder Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln.
Förderung digitaler Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse
Zuwendungsfähig im Rahmen der Digitalprämie Berlin ist die erstmalige Anschaffung fortgeschrittener IT-Hardware und Software. Dies können zum Beispiel folgende Sachausgaben sein:
Digitale Arbeits- und Produktionsprozesse
-
- Anschaffung eines CAM-Systems
- Digitales Warenwirtschaftssystem
- Digitales Kassensystem
- 3-D-Drucksystem
- Betriebsbezogene Internet-of-things-Plattform
- Digitale Managementprozesse
Digitale Arbeitszeiterfassung
-
- Management-Informationssystem
- Anschaffung eines CRM-Systems
- Dokumentenmanagementsystem
- Digitale Lohnbuchhaltung
Digitalisierungsprämie für die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
Hard- und Softwareinvestitionen in die betriebliche IT-Sicherheit können unter anderem folgende Ausgaben betreffen:
-
- IT-Sicherheitsinfrastruktur
- Digitale Datenlagerung und -sicherung
- Digitale Betriebsstättenabsicherung
- Penetrationstest von IT-Systemen sowie Zertifizierung
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
Förderung der digitalen Beratung und Qualifizierung
Förderfähig sind Fortbildungs- und Beratungsleistungen aus den folgenden Bereichen:
-
- Beratende Umsetzungs- und Implementierungsbegleitung
- Workshop zur Digitalisierung des Geschäftsmodells
- Fortbildung zur betrieblichen IT-Sicherheit
- Ausbildung zum Data Scientist
- Weiterbildung zum Digital Transformation Manager
Potenzialberatung
Zuschuss: bis zu 8.000€ für Grundberatung und 8.000€ für Aufbauberatung
Förderquote 50%
Schwerpunkt: Beratung
Mit der Förderung von Potenzialberatungen im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe sowie in der digitalen Wirtschaft können mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe finanzielle Mittel für die Einholung externer Beratung erhalten. Ziel der Potenzialberatung ist, durch externe Beratungen Unternehmen und Beschäftigte von KMU bei der Optimierung der Arbeitsorganisation und des Geschäftsprozesses zu unterstützen. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und es können Arbeitsplätze gesichert und ausgebaut werden.
5. Brandenburg
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)
Zuschuss: bis zu 5.000€, 15.000€, 50.000€ bis 100.000€
Schwerpunkt: Beratung und Umsetzung
Förderquote 50% bis 100%
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, inklusive Handwerksbetriebenüber bei Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers, bei der Durchführung von Innovationsprojekten und bei Digitalisierungsmaßnahmen.
Förderthemen sind Wissenschaftliche Untersuchungen, kleine FuE-Projekte, Digitalisierungsmaßnahmen und Beratungen zur Antragstellung im Zusammenhang mit EU Fördermaßnahmen.
Die Zuwendung wird zweckgebunden als nicht rückzahlbarer Zuschuss für:
- den kleinen BIG-Transfer im Wege der Vollfinanzierung (100%), maximal 5.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (nur einmalig und nur bei einer ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung beantragbar),
- den großen BIG-Transfer im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 15.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (mehrmals, aber höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten beantragbar),
- den BIG-FuE im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 100.000 EUR bei einer Laufzeit von max. zwei Jahren (eine erneute Antragstellung ist nach Verwertung der Projektergebnisse aus der vorherigen Förderung möglich),
- den BIG-Digital im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal jeweils 50.000,00 EUR für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000,00 EUR für das Modul Implementierung bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul Beratung und Schulung und maximal 36 Monaten für das Modul Implementierung,
den BIG-EU im Wege der Anteilfinanzierung (50%), max. 8.000 EUR bzw. als Leadpartner max. 16.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 12 Monaten
gewährt.
6. Bremen
Digitallotsen Bremen
Zuschuss: bis zu 17.000€
Schwerpunkt: Umsetzung
Förderquote: 30% bis 40%
Mit der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung betrieblicher Arbeits- und Produktionsprozesse und -verfahren zur Verbesserung der Informationssicherheit sowie zur Qualifizierung von Beschäftigten sollen Impulse gesetzt werden, damit Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe in digitale Zukunftstechnologien investieren und ihre digitalen Kompetenzen erhöhen.
Gefördert werden Ausgaben für Digitalisierung, die im Land Bremen zum Einsatz kommen, in den Themenbereichen:
- Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und –verfahren (z.B. Einführung, Implementierung und Upgrade digitaler Plattformen mit bereits vorhandenen oder neu zu schaffenden Vertriebskanälen usw.)
- Verbesserung der Informationssicherheit (z.B. Initialisierung der sicherheitsrelevanten Nutzung von Cloudtechnologien, Implementierung von IT- und Datensicherheitskonzepten usw.)
- Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit digitalen Technologien, die von Dritten erbracht werden
Digitalisierung und Arbeit 4.0
Zuschuss: bis zu 5.000€
Schwerpunkt: Beratung
Förderquote: 50%
Um den Überblick im Digitalisierungsdschungel nicht zu verlieren, unterstützt die BAB Bremer Unternehmen mit der Finanzierung von Beratungen. Sie hilft bei der Auswahl kompetenter Beraterinnen und Berater und übernimmt dabei bis zu 50 Prozent der anfallenden Beratungskosten bis zu einer Höhe von 5000 €.
Gefördert werden Beratungsprojekte mit ausgewählten Digitalisierungs-Experten aus der Region zur Ermittlung eines ersten Bedarfes oder der Initiierung eines Testprojektes. Typische Fragestellungen können z.B.sein:
- Konzepterstellung und Anwendungsbeispiele für Industrie 4.0 (z.B. Vernetzung von Anlagen
- Big-Data-Potentiale erkennen und nutzen
- Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle
- Digitale Prozessberatung / Prozessmanagement, Prozess 4.0 (Veränderung von Arbeitsabläufen, Qualifikationen, Beitrag der Geschäftsleitung)
- Organisationsentwicklung / Change- und Projektmanagement
- Cloud-Services und IT-Sicherheitskonzepte
7. Hamburg
Hamburg Digital
Zuschuss: bis zu 17.000€
Schwerpunkt: Beratung und Umsetzung
Unterstützt wird die digitale Transformation kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Hamburger Wirtschaft mit Beratungs- und Investitionsleistungen! Das Förderprogramm „Hamburg Digital“ unterstützt bei der Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle und trägt dadurch zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erhöhung der Sicherheit beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien bei.
Was wird gefördert?
Modul I Hamburg-Digital "Check":
Gefördert werden Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben.
Modul II Hamburg-Digital Invest:
Gefördert werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Die Förderung umfasst sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und -Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind.
8. Hessen
DIGI-Beratung
Zuschuss: bis zu 6.500€
Förderquote: max 50%
Schwerpunkt: Beratung
Die Schwerpunkte der Beratung werden individuell gesetzt. Mögliche Themen der geförderten Digitalisierungsberatung können die Entwicklung oder Erweiterung von Geschäftsmodellen bis hin zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Produktion sowie IT-Sicherheit sein. Beratungsprojekte im Rahmen der DIGI-Beratung können für bis zu zehn Tagewerke bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt 600,00 Euro je Tagewerk – in Vorranggebieten bis zu 650,00 Euro je Tagewerk. Also insgesamt maximal 6.000,00 Euro bzw. 6.500,00 Euro und max. 50 Prozent des Beratungshonorars.
DIGI-Zuschuss
Max. Investitionssumme: 50.000€
Zuschuss: bis zu 10.000€
Förderquote: max 50%
Schwerpunkt: Umsetzung
Mit dem DIGI-Zuschuss fördert das Land Hessen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe bei der konkreten Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.
- die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
- die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
- die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.
Distr@l
Mit Distr@l werden Vorhaben, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen, gefördert. Distr@l ist explizit themenoffen und legt den Fokus auf digitale anwendungsbezogene Vorhaben.
Gefördert werden
- Machbarkeitsstudien.
- Gefördert werden Tätigkeiten zur Prüfung der technischen Machbarkeit eines Vorhabens im digitalen Kontext.
- Digitale Innovationsprojekte
- Produktinnovationen
- Prozessinnovationen
- Digitale Pioniere
- Wissens- und Transferprojekte
- Gefördert wird digitaler Wissens-und Technologietransfer von Forschungsergebnissen aus Hochschulen in die Wirtschaft
- Valiiderungs-/Wachstumsförderung
- Validierung im digitalen Kontext
- Wachstum im digitalen Kontext
9. Mecklenburg-Vorpommern
DigiTrans
Dieses Förderprogramm ist bis auf Weiteres ausgelaufen. Wir informieren Sie hier, sobald es fortgesetzt oder durch ein neues Programm ersetzt wird.
Zuschuss: bis zu 8.000 bis 20.000€ (im Einzelfall bis 100.000€)
Schwerpunkt: Umsetzung
Förderquote: 35% bis 50%
Förderung der digitalen Transformation
Die digitale Transformation stellt potentielle Gründer, Startups und insbesondere kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen.
Ziel der Landesregierung ist es, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten. Bei der zukunftsfähigen Aufstellung soll Unterstützung geboten werden. Startups und bestehende Unternehmen, die über innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und über Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse verfügen können gefördert werden. Finanzielle Unterstützung wird bei notwendigen Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen bewilligt.
10. Niedersachsen
Digitalbonus Niedersachsen
Dieses Förderprogramm ist nach einer Verlängerung zum 30.06.2023 ausgelaufen. Ein neues Förderprogramm mit Fokus auf die Transformation von Geschäftsmodellen und den Einsatz innovativer Technologien ist bereits für das Frühjahr 2024 angekündigt. Wir informieren Sie hier, sobald es dazu Neuigkeiten gibt.
Zuschuss: bis zu 10.000€
Schwerpunkt: Beratung und Umsetzung
Förderquote: 30% bis 50%
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder im Bereich der Life Sciences oder eHealth tätig bzw. ein kleines freiberufliches Planungsbüro? Sie wollen in Ihre IT-Sicherheit sowie in die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) investieren und damit Digitalisierungsprozesse in Ihrem Unternehmen beschleunigen? Mithilfe des Digitalbonus.Niedersachsen können Sie für die anfallenden Ausgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen.
11. Nordrhein-Westfalen
MID-Digitalisierung
Zuschuss: bis zu 15.000€ bzw. bis 40.000€ für Forschung & Entwicklung
Schwerpunkt: Beratung, Machbarkeitstudien & Umsetzung
Förderquote: 60& bis 80%
Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stärkt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darin, die Innovationskraft und Abläufe ihrer Betriebe zu digitalisieren, ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital weiterzuentwickeln und so auch in Zukunft einer der wirtschaftlichen Motoren des Landes zu sein.
MID-Digitalisierung ermöglicht es Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen, konkrete Digitalisierungsprojekte umzusetzen. Unternehmerinnen und Unternehmer können mithilfe des Gutscheins einen umfassenden Digitalisierungsauftrag an externe Auftragnehmer vergeben, um intelligente und digitale Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren weiter- oder neu zu entwickeln. Dabei können bei einer wissenschaftlichen Einrichtung oder einem Unternehmen Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten beauftragt werden. Daneben kann Hard- und Software zu Digitalisierungszwecken innerbetrieblicher Prozesse angeschafft werden.
Förderschwerpunkte
- Digitale Produkte und Dienstleistungen
In diesem Förderschwerpunkt stehen smarte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Zentrum. Insbesondere wird die branchenspezifische Integration technologischer Großtrends wie maschinellem Lernen, Augmented/Virtual Reality (AR/VR) und Data Mining gefördert. - Digitale Prozesse
In diesem Schwerpunkt können KMU einerseits branchenspezifische Hard- und Software beschaffen, um diese Abläufe effizienter und digitaler zu gestalten (z. B. CAM- und BIM-Software). Andererseits wird auch die Anschaffung von Dokumenten-Management-Software (DMS) und Waren- und Lagerwirtschaftssystemen gefördert.
12. Rheinland-Pfalz
DigiBoost
Dieses Förderprogramm ist bis auf Weiteres ausgelaufen. Wir informieren Sie hier, sobald es fortgesetzt oder durch ein neues Programm ersetzt wird.
Zuschuss: bis zu 15.000€
Schwerpunkt: Umsetzung
Förderquote: bis 75%
Das Förderprogramm richtet sich branchenübergreifend an kleine oder mittlere Unternehmen. Unterstützt wird:
- Digitalisierung von Produktion und Verfahren
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
- Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen
Gegenstand der Zuwendung ist die Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Leistungsprozessen. Hierbei soll auch die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen, sowie die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen gefördert werden. Förderfähig sind in diesem Zusammenhang umfassende Digitalisierungsvorhaben, die durch einen Auftragnehmer durchgeführt werden. Der Auftrag umfasst die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen, Produktionsverfahren und Leistungsprozesse.
IMPLEMENTIERUNG BETRIEBLICHER INNOVATIONEN (IBI)
Investitionssumme mindestens 250.000 EUR bzw. 500.000 EUR.
Zuschuss: mind. 50.000€
Schwerpunkt: Umsetzung
Förderquote: 10% bis 20%
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden rheinland-pfälzische Unternehmen bei der Einführung betrieblicher Innovationen unterstützt. Die Zuwendungen sollen zur Schaffung bzw. Erhaltung Ihrer Leistungs- bzw. Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Mit Hilfe der Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Umsetzung von für die Unternehmen wesentlichen Produktinnovationen, innovativen Geschäftsmodellen bzw. Innovationen im Produktionsprozess gesetzt werden. Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche rheinland-pfälzische Unternehmen, einschließlich Beherbergungsbetriebe.
Gefördert werden Investitionsvorhaben (neue Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens und immaterielle Wirtschaftsgüter), die für die antragstellenden Unternehmen eine technologische Transformation bzw. die Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen darstellen. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist von einem geeigneten Sachverständigen (siehe Externe Berater) zu beurteilen, inwieweit die zur Förderung beantragten Investitionen dazu geeignet sind. Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Vorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt (beendet) werden.
13. Saarland
DigitalStarter
Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen. Ein neues Förderprogramm ist bereits angekündigt. Wir informieren Sie hier, sobald es Neuigkeiten dazu gibt.
Zuschuss: bis zu 12.500€
Schwerpunkt: Umsetzung
Förderquote: 30% bis 50%
DigitalStarter Saarland ermöglicht einem breiten Kreis von Unternehmen und Freiberuflern die Möglichkeit einer Förderung für z.B.:
- Warenwirtschaft- & ERP-System
- Kundenmanagement
- 3D-Druck
- Scanner
- Zeiterfassung
- Cybersicherheit,
- Serverinfrastruktur
- Kassensystem
14. Sachsen
Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021-2027
Zuschuss: bis zu 10.000€ | 60.000€ | 100.000€
Schwerpunkt: Beratung und Umsetzung
Förderquote: 35% | 50%| 60%
Zuschuss zur Heranführung und Transformation der Digitalisierungsthemen für Gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe, deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist.
- Unterstützung bei der Heranführung von Kleinstunternehmen an Themen der digitalen Transformation (Heranführungsprojekte).
- Unterstützung bei komplexen Projekten zur digitalen Transformation (Transformationsprojekte)
Gefördert wird
- Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung
- Anschaffung notwendiger Hardware und Software
- Einführung der Lösung einschließlich Schulung
15. Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION
Anträge können noch nicht eingereicht werden. Eine Neuauflage mit modifizierten Inhalten und Förderkonditionen ist in Vorbereitung. Wir informieren Sie hier, sobald es Neuigkeiten dazu gibt.
Zuschuss: bis zu 70.000€
Schwerpunkt: Beratung und Umsetzung
Förderquote: bis zu 70%
Das Förderprogramm richtet sich an kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Gefördert wird:
- Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen
- digitale Marketing- und Vertriebsstrategien
- Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
- Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen
16. Schleswig-Holstein
Prozess- und Organisationsinnovationen (BIF Modul 1)
Investitionsvolumen mind. 60.000€
Zuschuss: bis zu 16.500€
Schwerpunkt: Beratung und Umsetzung
Förderquote: bis zu 50%
Diese Förderung kann nur von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, beantragt werden.
Gefördert werden Prozess- und Organisationsinnovationen. Diese beinhalten Vorhaben, die durch tiefgreifende Veränderungen in den Prozess- oder Organisationsstrukturen gekennzeichnet sind, und welche
- die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in den Techniken, Ausrüstungen oder der Software beinhalten, oder
- die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder den Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen bewirken.
Die Prozess- und Organisationsinnovation kann durch die Anschaffung erforderlicher Instrumente und Ausrüstung (z.B. Hardware) oder Lizenzen für prozessunterstützende IT-Lösungen unterstützt werden. Für die Prozess- und Organisationsinnovation kann das Unternehmen sowohl geeignete Innovationsberatungsdienste als auch innovationsunterstützende Leistungen durch qualifizierte externe Dienstleistungsunternehmen in Anspruch nehmen. Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für das Personal können Bestandteil des Vorhabens sein, soweit sie für die Prozess- und Organisationsinnovation erforderlich sind.
Gefördert werden:
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden, im Rahmen von AfA, Miete, Leasing oder sonstigen Nutzungsentgelten (z. B. Software as a Service). Hierzu zählen Kosten für prozessunterstützende IT-Lösungen (Hardware und Software) sowie prozessunterstützende technische Lösungen und Schnittstellen.
- Kosten für Dienstleistungen; Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen müssen in Bezug auf die Zuwendungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger eigenständig sein.
- Kosten für Personal, soweit dieses bei der Zuwendungsempfängerin bzw. beim Zuwendungsempfänger angestellt ist, in Form einer Pauschale auf die zuwendungsfähigen Kosten für Instrumente, Ausrüstung und Dienstleistungen.
Betrieblichen Innovation & Entwicklung (BIF Modul 2)
Investitionsvolumen mind. 60.000 bis 200.000€
Schwerpunkt: Beratung und Umsetzung
Förderquote: bis zu 35% bis 45% der zuwendungsfähigen Kosten
Diese Förderung kann nur von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, beantragt werden.
Gefördert werden Vorhaben der experimentellen Entwicklung. Hierzu zählen Entwicklungstätigkeiten
- mit dem Ziel, neue oder verbesserte vermarktbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder weiterzuentwickeln, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen (inklusive Konzeption, Planung und Dokumentation etc. neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen), oder
- für die Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab, zur Anpassung bestehender Erzeugnisse, Fertigungsverfahren oder eines Produkt- und Dienstleistungsdesigns auf einen anderen Anwendungsbereich, oder
- für kommerziell nutzbare Prototypen und Pilotprojekte, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre.
Gefördert werden:
- Gefördert werden Personalkosten für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit diese beim Unternehmen angestellt sind und für das Vorhaben eingesetzt werden.
- Für die Personalkosten können pro Jahr höchstens 1.720 Stunden pro Person anerkannt werden.
- Förderfähig ist auch das anteilige Mitwirken einer Geschäftsführerin oder eines Geschäftsführers, es wird jedoch auf höchstens 860 Stunden pro Jahr begrenzt.
- Die Restkosten (z. B. Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Auftragsforschung, von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen für das Vorhaben, Gemeinkosten, Betriebskosten, Material und Bedarfsartikel) werden über eine Pauschale gefördert.
Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (Modul Beratung)
Beraterkosten mind. 2.500€ bis max. 20.000€
Schwerpunkt: Beratung
Förderquote: max 40%
Diese Förderung kann von kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden, welche die Kriterien als kleines Unternehmen (KU) nach Anhang I der AGVO erfüllen.
Im Modul Beratung werden Vorhaben gefördert, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren sowie dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Diesen dienen
- der Verbesserung der IT-Sicherheit oder
- der Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle oder
- der Digitalisierung von Prozessen oder
- der Digitalisierung von Produkten und Verfahren.
17. Thüringen
Digitalbonus Thüringen
Zuschuss: bis zu 15.000€
Schwerpunkt: Umsetzung
Förderquote: max. 50%
Die Förderung hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für IuK-Software und IuK-Hardware einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und IT-Systemen.
Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:
1.) Digitalisierung von Betriebsprozessen, vor allem:
- Intelligente Vernetzung der Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP) und Produktionssysteme, insb. an das Manufacturing Execution System (MES) – Echtzeiterfassung
- Einführung von Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) oder Manufacturing Execution Systemen (MES)
- Implementierung eines Dokumenten-Management-Systems (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen
- Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion
- Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme
- Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM) an das MES
- Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter)
- Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
- Einführung eines digitalen Abbilds
- Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3D-Druck
- Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen
- Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce/ e-procurement)
2.) Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, vor allem:
- Einführung von predictive-maintenance-Anwendungen, z. B. Fernwartung
- Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware
- Einführung datenbasierter Dienstleistungen
- Anwendung von (digitalen) Standards und Normen
3.) Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen
- Implementierung eines Informations- und/oder Datensicherheitskonzeptes
- Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien